Krankenfahrten mit dem Taxi
Nach der Novellierung der Richtlinien für
Krankenfahrten mit dem Taxi
im Jahre 2004, haben wir uns auf die Durchführung von
Krankenfahrten
spezialisiert und stehen Ihnen bei
Fragen gerne zur Verfügung.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte den entsprechenden Reiter
oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
Sie erreichen uns unter: (0421) 38 70 94 54
oder mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
Grundsätzliches
zu Krankenfahrten mit dem Taxi
Alle Fahrten müssen im Voraus
durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
(Dies ist i. d. R.
unbürokratisch möglich, bspw. bei Chemo- oder Strahlentherapie)
Ausnahmen:
-
Fahrten zu und von stationären Behandlungen.
-
Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG,
H
oder Bl und
Personen mit
der Pflegestufe 2 oder 3.
-
Fahrten nach Augenoperationen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen.
Es genügt in diesen Fällen eine ärztliche Verordnung der
Personenbeförderung.
Sofern
Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, fällt der gesetzliche
Eigenanteil an.
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
Telefonisch unter: (0421) 38 70 94 54
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
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keine Liegendtransporte oder qualifizierten Krankentransporte mit
fachlicher medizinischer Betreuung des Patienten durch.
Begriffserklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenfahrdienst