Fahrten zu
stationären
Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen
bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Ihre Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu einer
stationären
Behandlung, ohne dass es einer vorherigen
Genehmigung bedarf.
Lassen Sie sich von Ihrem einweisenden
Arzt eine Verordnung einer
Krankenbeförderung (umgangssprachlich
Taxischein
genannt) für den
Weg ins Krankenhaus
ausstellen und sparen Sie sich die Suche nach
einem
Parkplatz und die Sorge um Ihr Fahrzeug.
Für Ihre Entlassung erhalten Sie die benötigte Verordnung von Ihrem
behandelnden Arzt im Krankenhaus, bzw. den Schwestern auf Station,
sofern Ihr einweisender Arzt nicht bereits die Rückfahrt verordnet hat.
Wir würden uns
freuen, Sie auf dem Weg der Genesung ein Stück weit
begleiten zu
dürfen.
Sie erreichen uns unter: (0421) 38 70 94 54
oder mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
Folgende Voraussetzungen gelten
für Fahrten zu stationären Behandlungen:
•
Ärztliche Verordnung erforderlich.
(Diese
erhalten Sie durch Ihren
einweisenden Arzt, oder auf Station im Krankenhaus.)
•
Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
•
Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt wird im Taxi bezahlt.
•
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Noch
Fragen?
Wir
sind gerne für Sie da.
Telefonisch
unter: (0421) 38 70 94 54
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de